Ohne Plakette darf der E-Scooter nicht auf die Straße
Seit dem 15. Juni 2019 besteht für E-Scooter Versicherungspflicht. Eine Zulassung wie beim Auto brauchen die Elektrokleinstfahrzeuge nicht, wohl aber eine Versicherungsplakette mit Kfz-Haftpflichtversicherung, die am Fahrzeug angebracht sein muss. Wer ohne sie im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert Strafen.
Die Plakette ist bei E-Scootern ein Aufkleber, der meist am Kotflügel über dem Hinterrad sitzt und dessen Farbe jährlich wechselt. Sie bekommen ihn bei uns in Landshut und Waldkraiburg und nehmen ihn direkt mit. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar. Wer später einsteigt, zahlt weniger, denn abgerechnet wird taggenau.
Haftpflicht mit 100 Mio. Euro
Für Sach- und Personenschäden, die Sie anderen zufügen, mit 100 Mio. Euro pauschal und bis zu 15 Mio. Euro je Geschädigten bei Personenschäden.
Taggenau abgerechnet
Sie können an jedem beliebigen Tag einsteigen. Je später in der Saison Sie die Plakette holen, desto niedriger fällt der Beitrag aus.
Aufkleber direkt mitnehmen
Kein Versand, kein Warten: Sie holen die Plakette bei uns vor Ort ab, kleben sie auf und fahren abgesichert los.

Ihre Vorteile bei SR Versicherungen in Landshut und Waldkraiburg
Bringen Sie die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugidentifikationsnummer mit, dann geht der Rest bei uns über den Tisch. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Modell versicherbar ist, und klären, ob die Teilkasko für Sie sinnvoll ist. Über 2.000 Kunden vertrauen auf unsere persönliche Beratung vor Ort.
- Plakette direkt zum Mitnehmen
- Prüfung, ob Ihr Modell versicherbar ist
- Teilkasko auf Wunsch mit eingeschlossen
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- Auch für Segways und ähnliche Fahrzeuge
- Direkter Draht zur Schadensabteilung
Das leistet die E-Scooter-Versicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, die Teilkasko können Sie freiwillig ergänzen.
| Haftpflicht | Teilkasko | |
|---|---|---|
| Sachschäden an fremdem Eigentum | ||
| Personenschäden Dritter | ||
| 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal | ||
| 15 Mio. Euro je Geschädigten bei Personenschaden | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche | ||
| Schutz in Europa und den EU-Gebieten | ||
| Schäden am eigenen Scooter durch Sturm | ||
| Schäden durch Tierbiss |
Vier Punkte, die vor dem Abschluss geklärt sein müssen
Der Scooter braucht eine Straßenerlaubnis, achten Sie beim Kauf auf die Herstellerangabe. Er muss Ihnen gehören, Miet-Scooter aus der Innenstadt sind ausgeschlossen. Zum Termin brauchen wir die Allgemeine Betriebserlaubnis oder die Einzelbetriebserlaubnis, und die Fahrzeugidentifikationsnummer muss vorhanden sein. Nicht versicherbar sind Hoverboards, Monowheels und E-Skateboards.

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Häufig gestellte Fragen zur E-Scooter-Versicherung
Die wichtigsten Antworten rund um Plakette, Schutz und Voraussetzungen.


