Zahnvorsorge und Sehhilfe in einem Vertrag
Zahnersatz ist teuer, und die gesetzliche Kasse darf sich nur mit einem Zuschuss beteiligen. Die Kosten für Sehhilfen übernimmt sie in aller Regel gar nicht. Die Versicherung „Zahn & Brille“ der Württembergischen deckt beides zusammen ab: Zahnprophylaxe, einen Anteil am Zahnersatz und medizinisch notwendige Sehhilfen.
Zwei Dinge machen diesen Tarif besonders. Erstens werden keine Gesundheitsfragen gestellt, was bei Krankenzusatzversicherungen sonst die Regel ist. Zweitens ist der Beitrag für alle Altersgruppen gleich, vom Kind bis ins hohe Alter. Bei SR Versicherungen in Landshut und Waldkraiburg klären wir mit Ihnen, ob dieser Einstiegstarif reicht oder ob eine umfangreichere Zahnzusatzversicherung besser passt.
Zahnvorsorge
Bis zu 80 Euro jährlich für professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungsmaßnahmen und Fissurenversiegelung. Das ist der Einstieg in eine Vorsorge, die spätere Behandlungen oft überflüssig macht.
Sehhilfen
Bis zu 125 Euro alle zwei Jahre für medizinisch notwendige Sehhilfen, also Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen. Bei Kindern wird früher geleistet, wenn sich die Sehkraft je Auge um 0,5 Dioptrien ändert.
Ohne Gesundheitsfragen
Der Abschluss ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Auch wer bereits eine Brille trägt, kann die Versicherung abschließen. Der Beitrag ist für alle Altersgruppen gleich.

Ihre Vorteile bei SR Versicherungen in Landshut und Waldkraiburg
Dieser Tarif ist ein Einstieg, kein Rundumschutz. Wer bereits weiß, dass größerer Zahnersatz ansteht, fährt mit einer eigenen Zahnzusatzversicherung besser. Wer Vorsorge und Brille abdecken will, ist hier richtig. Wir sagen Ihnen offen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.
- Ehrliche Einordnung statt Verkauf
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- Kombination mit Zahnzusatz geprüft
- Hilfe beim Einreichen von Rechnungen
- Auch für Kinder und Brillenträger
- Württembergische Krankenversicherung: von Assekurata mit „sehr gut“ bewertet
Das leistet die Zahn- und Brillenversicherung
Die Übersicht zeigt, was der Tarif der Württembergischen abdeckt und was nicht.
| Enthalten | |
|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, Fissurenversiegelung: bis zu 80 EUR jährlich | |
| Zahnersatz wie Implantate, Brücken, Kronen, Inlays: 20 % der Kosten | |
| Medizinisch notwendige Sehhilfen: bis zu 125 EUR alle zwei Jahre | |
| Brillengläser, Gestelle und Kontaktlinsen | |
| Frühere Leistung bei Kindern ab 0,5 Dioptrien Änderung je Auge | |
| Abschluss ohne Gesundheitsfragen | |
| Gleicher Beitrag in jeder Altersgruppe | |
| Gestaffelte Höchstsummen in den ersten 48 Monaten |
Warum es sich lohnt, früh abzuschließen
In den ersten 48 Monaten nach Versicherungsbeginn sind die erstattungsfähigen Summen gestaffelt begrenzt, im ersten Jahr auf einen Rechnungsbetrag von höchstens 1.000 Euro. Danach entfällt diese Staffel. Wer erst abschließt, wenn die Behandlung schon feststeht, hat davon also wenig. Eine Ausnahme gibt es: Muss die Behandlung wegen eines Unfalls erfolgen, greifen die Obergrenzen nicht. Wir rechnen Ihnen im Gespräch durch, was das für Ihren Fall bedeutet.

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Häufig gestellte Fragen zur Zahn- und Brillenversicherung
Die wichtigsten Antworten zum Tarif „Zahn & Brille“ der Württembergischen.


