Die gesetzliche Unfallversicherung endet am Werkstor
Sie bietet eine Grundabsicherung in begrenztem Umfang, und sie leistet nicht in der Freizeit. Dabei passieren die meisten Unfälle nicht bei der Arbeit. Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung erweitern Sie den Schutz Ihrer Mitarbeiter auf 24 Stunden, im Beruf und privat, und drücken damit zugleich Wertschätzung aus, die im Bewerbungsgespräch zählt.
Abschließbar ist der Vertrag, sobald mindestens drei Mitarbeiter versichert werden. Die Versicherungssummen lassen sich für jede Person individuell vereinbaren oder nach Berufsgruppen staffeln. Über den Gruppenvertrag wird der Schutz preiswerter als einzeln, und die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar. Wie das für Ihren Betrieb aussieht, rechnen wir in Landshut und Waldkraiburg durch.
24 Stunden, auch privat
Ihre Mitarbeiter sind rund um die Uhr abgesichert, auch in der Freizeit. Der Schutz geht über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.
Ab drei Mitarbeitern
Der Gruppenvertrag ist abschließbar, sobald mindestens drei Mitarbeiter versichert werden. Die Summen lassen sich pro Person oder nach Berufsgruppen staffeln.
Als Betriebsausgabe absetzbar
Die Versicherungsbeiträge sind im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Der Gruppenvertrag senkt zusätzlich den Preis je Person.

Ihre Vorteile bei SR Versicherungen in Landshut und Waldkraiburg
Bei der Gruppenunfallversicherung entscheidet die Struktur: Wer wird mit welcher Summe versichert, welche Berufsgruppen werden gestaffelt, wie wird lohnsteuerlich verfahren. Wir bauen das mit Ihnen auf, statt eine Pauschallösung anzubieten. Über 2.000 Kunden vertrauen auf unsere persönliche Beratung vor Ort.
- Versicherungssummen je Berufsgruppe
- Lohnsteuerliche Behandlung geklärt
- Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- Beratung direkt im Betrieb möglich
- Direkter Draht zur Schadensabteilung
Das deckt die betriebliche Gruppenunfallversicherung ab
Ein Auszug des Leistungsspektrums. Viele Leistungen sind beitragsfrei mitversichert.
| Enthalten | |
|---|---|
| Invaliditätsleistung als einmalige Kapitalzahlung | |
| Auszahlung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad | |
| Monatliche Unfallrente, lebenslang in vereinbarter Höhe | |
| Todesfall-Leistung | |
| Reha-Management durch fachkundige Reha-Berater | |
| Bergungskosten beitragsfrei mitversichert | |
| Hilfeleistungen im Haushalt bis zu zwölf Monate | |
| Versicherungssumme individuell je Person | |
| Schutz im Beruf und in der Freizeit |
Was sich bei der Lohnsteuer 2024 geändert hat
Früher konnten Arbeitgeber die Beiträge nur dann mit 20 % pauschal versteuern, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer 100 Euro im Kalenderjahr nicht überstieg. Mit dem Wachstumschancengesetz vom 22.03.2024 ist diese Begrenzung aufgehoben (§ 40b Abs. 3 EStG), rückwirkend zum 01.01.2024 und erstmals anwendbar für den Lohnsteuerabzug 2024. Der Arbeitgeber kann den steuerpflichtigen Gesamtbeitrag pauschal mit 20 % versteuern, eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht mehr.

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